Klassen
Die Fahrschule Nybelen bildet in nachfolgenden Führerscheinklassen aus:
Klasse AM
ab 15 Jahren
klassischer Roller-Führerschein bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
klassischer Roller-Führerschein bis 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h
Klasse A1
ab 16 Jahren
für Motorrad-Einsteiger zum Führen von Krafträdern bis 125 ccm und einer Leistung bis 11 kW.
für Motorrad-Einsteiger zum Führen von Krafträdern bis 125 ccm und einer Leistung bis 11 kW.
Klasse A2
ab 18 Jahren
zum Führen von Krafträdern bis zu einer Leistung von 35 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung notwendig.
zum Führen von Krafträdern bis zu einer Leistung von 35 kW. Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 ist nur noch eine praktische Prüfung notwendig.
Klasse A
ab 20 Jahren bei zweijährigem Vorbesitz Klasse A2
ab 21 Jahren bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
ab 24 Jahren bei Direktzugang
zum uneingeschränkten Führen von Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h (auch mit Beiwagen).
ab 21 Jahren bei dreirädrigen Kraftfahrzeugen
ab 24 Jahren bei Direktzugang
zum uneingeschränkten Führen von Krafträder über 50 ccm oder über 45 km/h (auch mit Beiwagen).
Klasse B
ab 17 Jahren begleitet (weitere Infos)
ab 18 Jahren unbegleitet
der klassische Führerschein für PKWs mit Anhänger bis 750 kg und maximal 3,5 T.
Beinhaltet auch die Klassen AM und L.
ab 18 Jahren unbegleitet
der klassische Führerschein für PKWs mit Anhänger bis 750 kg und maximal 3,5 T.
Beinhaltet auch die Klassen AM und L.
Klasse BE
ab 17 Jahren begleitet
ab 18 Jahren unbegleitet
Erweiterung des PKW-Führerscheins zur gleichzeitigen Nutzung von (Sattel-) Anhängern bis 3500 kg. Beinhaltet auch die Klassen AM und L.
ab 18 Jahren unbegleitet
Erweiterung des PKW-Führerscheins zur gleichzeitigen Nutzung von (Sattel-) Anhängern bis 3500 kg. Beinhaltet auch die Klassen AM und L.
Klasse L
ab 16 Jahren
für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Klasse T
ab 16 Jahren
für Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Beinhaltet auch die Klassen L und AM.
für Zugmaschinen mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h. Beinhaltet auch die Klassen L und AM.
Mofa
ab 15 Jahren
Für das Führen von Mofas bis 25 km/h und 50ccm ist nur eine Prüfbescheinigung notwendig.
Für das Führen von Mofas bis 25 km/h und 50ccm ist nur eine Prüfbescheinigung notwendig.