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Führerschein mit 17

fuehrerscheinIn NRW ist das begleitete Fahren ab 17 Jahren eingeführt worden. Das heißt für dich noch schneller zum Führerschein. Hier können mehrere Begleitpersonen angegeben werden, die nicht zwingend deine Eltern sein müssen. Diese Personen müssen mindestens 30 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen. Maximal 1 Punkt darf im Verkehrszentralregister Flensburg zum Zeitpunkt der Antragstellung verzeichnet sein. Eine der gewählten Personen begleitet dich beim Fahren in Deutschland (nicht im Ausland) und greift nicht in deine Tätigkeit ein. Deine Beifahrer können bei uns auch eingewiesen werden. Nach Vollendung des 18. Lebensjahres darfst du PKWs alleine führen.

Die theoretische Prüfung kannst du drei Monate vor deinem 17. Geburtstag ablegen.
Die praktische Prüfung wird einen Monat vor deinem 17. Geburtstag durchgeführt.